Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise nicht verfügbar ist – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eigene Erholungsphasen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigern.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander kombiniert werden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Mainz passt, und achten darauf, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.