Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in Bergisch GladbachEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad tragen Sie diese Aufgabe nicht mehr allein.

Zu wissen, dass einem Unterstützung zusteht, ist die eine Sache. Sie im Alltag tatsächlich zu spüren, eine ganz andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Bergisch Gladbach an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir kümmern uns darum, dass die Unterstützung bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die tatsächlich spürbar wird Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Papierkram
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft weiter.
Doch leicht fällt er Ihnen schon lange nicht mehr.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen selbstverständlich wirkt, verlangt Ihnen innerlich täglich etwas ab.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den Alltag in Bergisch Gladbach deutlich erleichtern können.

Trotzdem verzichten viele Familien auf genau diese Unterstützung und bleiben im gewohnten, anstrengenden Alltag gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag gehört längst nicht mehr Ihnen selbst

Organisation bestimmt jeden Ablauf.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Raum.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und so bleibt der belastende Zustand einfach bestehen.

Von hier aus wird es einfacher.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Freiraum.

Zügig. Unkompliziert. Ohne Formularflut.Zügig.
Unkompliziert.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder mehr Freiraum
  • Die Abwicklung mit der Pflegekasse übernehmen wir
  • Termine belasten Sie nicht mehr so stark
  • Der Haushalt funktioniert ohne dass Sie sich darum sorgen müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse Ihnen monatlich diesen Betrag. Nutzen können Sie ihn für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung sowie weitere anerkannte Entlastungsangebote.

Die Abrechnung erfolgt unmittelbar mit der Pflegekasse — ohne dass Sie in Vorleistung gehen oder sich zusätzlich kümmern müssen.

Zahlreiche Berechtigte lassen diese monatlich zustehende Leistung ungenutzt verstreichen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Einsetzen lässt sich dieses Budget flexibel:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, während Urlaub oder Erholungsphasen
    und zur allgemeinen Entlastung im Alltag.
  • Auch eine stundenweise Nutzung ist möglich — genau abgestimmt auf Ihre Lebenslage.
Die Entlastung ist deutlich spürbar — dennoch bleibt sie häufig ungenutzt.

Sie bewältigen all das.
Doch was kostet Sie das wirklich?

Genau hier beginnt echte Unterstützung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles an Ihnen hängen.

Wir kümmern uns um das, was im Alltag sonst liegen bleibt.
Damit Sie es nicht allein bewältigen müssen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft raubt.

Die Verantwortung liegt nicht mehr bei Ihnen allein.

Unterstützung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre bedrückende Wirkung.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Ihnen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — so bleibt die Entlastung bestehen, auch wenn Sie selbst einmal ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Mit Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse wesentliche Leistungen, die Ihren Alltag in Bergisch Gladbach merklich erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unmittelbar – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Schreiben Sie uns, melden wir uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.

Anträge und Voraussetzungen müssen Sie nicht selbst durcharbeiten.
Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen ehrlich, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Alles Organisatorische regeln wir für Sie

Ob Antragstellung, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos abläuft.

Für Sie bedeutet das keinen zusätzlichen Aufwand.

04

Unterstützung, die Sie wirklich spüren

Eine geeignete, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Bergisch Gladbach.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag erkennbar leichter wird.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst erwartet.

Denn Entlastung im Alltag sollte kein Glücksfall sein.

Angebote für den Alltag gibt es reichlich.
Doch nur wenige sorgen tatsächlich dafür, dass Sie eine echte Erleichterung spüren.
Darin liegt der entscheidende Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich wirkt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich wahrnehmen:
weniger Druck, mehr Spielraum, weniger, was noch an Ihnen kleben bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Ihrem Alltag tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Lage.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres Schema.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagspraxis.

Aus der Praxis entstanden – heute vielfältig aufgestellt

Begonnen in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause in Bergisch Gladbach –
dorthin, wo die Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, auf die sich der Alltag stützen kann

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, gut abgestimmte Einsätze.

Und sollte doch einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir bereits seit zwei Jahren.

Doch im Alltag hat sich dadurch nichts verändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit alles in die Hand genommen und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert wirklich vieles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was kostet eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse zahlt?

Für Familien in Bergisch Gladbach entstehen dabei meist keine eigenen Kosten.
Wurde ein Pflegegrad (1–5) festgestellt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastungsleistungen.
Dafür gibt es mehrere Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Kombination mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € im Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln – zum Beispiel für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Diese Möglichkeiten sind vielen Familien schlicht nicht bekannt, deshalb bleiben Ansprüche oft liegen.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen passende Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt für Sie: kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Last.

Ab welchem Pflegegrad kann ich Haushaltshilfe beantragen?

Schon Pflegegrad 1 reicht für einen Anspruch auf Alltagsunterstützung.
Genauer aufgeteilt sieht das so aus:
- ab Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € pro Jahr

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag genutzt werden.
Viele Familien im Rheinisch-Bergischer Kreis wissen gar nicht, was ihnen zusteht und wie sie es sinnvoll nutzen können.
Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Tätigkeiten deckt eine Haushaltshilfe ab?

Im Kern alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Putzen, Wäsche waschen und der ganze Haushalt
- Einkaufen, Besorgungen und kleine organisatorische Dinge
- Begleitung zum Arzt oder zu anderen Terminen
- Halt und Orientierung im Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Bedarf ist auch Betreuung oder Alltagsbegleitung möglich – bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Wir richten uns nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und Lebenslage.

Häufig sind es genau die kleinen Alltagsaufgaben, die am meisten Kraft rauben – dort setzen wir an.

Wer übernimmt die Antragstellung bei der Pflegekasse?

Diesen Teil übernehmen wir für Sie.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen automatisch zu, sobald ein Pflegegrad vorliegt.
Trotzdem braucht es oft Abstimmung mit der Pflegekasse, Formulare oder Rückfragen – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden.
Genau diese Schritte erledigen wir im Hintergrund.
Für Sie heißt das: kein Formular-Chaos, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit.
Sie schildern uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Bergisch Gladbach ankommt.

Wie schnell lässt sich eine Haushaltshilfe organisieren?

Meist innerhalb weniger Tage.
Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.
Häufig geht es schneller, als man vermutet.
Lange Wartezeiten oder komplizierte Wege gibt es bei uns nicht.
Sie bekommen Hilfe, die im Alltag wirklich spürbar entlastet.

Was unterscheidet den Entlastungsbetrag von der Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu erholen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bergisch Gladbach passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung Sie tatsächlich erreicht.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Alltagsunterstützung sichern

Haushaltshilfe in Bergisch Gladbach – Ihr Anbieter vor Ort

Bergisch Gladbach gehört zum Rheinisch-Bergischer Kreis in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Rheinisch-Bergischer Kreis aktiv und begleitet Familien in Bergisch Gladbach mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Bergisch Gladbach entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Bergisch Gladbach richten wir uns nach Ihrem Alltag: Zuhause, unterwegs oder dort, wo Unterstützung gerade gebraucht wird. Sie bekommen eine feste Bezugsperson, die Ihre Familie kennt und verlässlich einspringt. Alle Abläufe stimmen wir eng mit Ihnen ab, damit sich nichts fremd anfühlt.

Familien im Rheinisch-Bergischer Kreis starten mit einem kostenlosen Erstgespräch. Darin hören wir zu, was Sie gerade brauchen. Anschließend übernehmen wir den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die passende Haushaltshilfe – Sie müssen sich um nichts weiter kümmern.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Bergisch Gladbach

Die Haushaltshilfe in Bergisch Gladbach läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rheinisch-Bergischer Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Nordrhein-Westfalen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Bergisch Gladbach

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Bergisch Gladbach?

In Bergisch Gladbach läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Bergisch Gladbach verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Bergisch Gladbach kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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