Welche Leistung passt zu eurer Situation? Das hängt vom Bedarf ab.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, laufende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell sind es 131 € im Monat, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Zug, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – durch Krankheit, Urlaub oder um selbst durchzuatmen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt.
Wir erklären dir verständlich, was für eure Situation in Pegnitz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung wirklich bei euch ankommt.