Diese beiden Begriffe sorgen oft für Verwirrung – hier die Unterscheidung in klaren Worten.
Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Er finanziert zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Pause nötig ist. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr bereit, die zum 31.12. verfallen, falls sie nicht genutzt werden. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich dieser Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, bleiben in der Praxis aber häufig ungenutzt. Gerne erklären wir Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Essen sinnvoll ist, und begleiten Sie dabei, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.