Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person mal ausfällt – Krankheit, Urlaub oder einfach eine Pause. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Kulmbach sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag spürbar wird.