Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder für eine eigene Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgenutzt.
Wir erklären Ihrer Familie in Weinheim verständlich, was für Ihre Situation passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.