Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht. Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgenutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Landkreis Miesbach sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.