Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit können beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanziert werden. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um selbst zur Ruhe zu kommen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich jeweils auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht in Anspruch genommen wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Aalen am sinnvollsten ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag auch wirklich ankommt.