Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kleinere Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis selten voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in der Stadt Kaufbeuren sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.