Bist du unsicher, welche der beiden Leistungen für dich passt? Das lässt sich gut erklären.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Damit finanzierst du etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Pause. Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander verknüpft werden, werden in der Praxis aber selten vollständig ausgenutzt. Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Germersheim am meisten Sinn ergibt, und kümmern uns darum, dass die Hilfe wirklich in deinem Alltag ankommt.