Wo liegt eigentlich der Unterschied zwischen beiden Leistungen? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich immer auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Melle sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.