Beide Begriffe klingen ähnlich – doch was steckt wirklich dahinter?
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt aktuell bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hier stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären euch verständlich, was für eure Situation in Ahlen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.