Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lässt sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind es 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person ausfällt – bei Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu erholen.
Hier stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr steigen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber selten voll genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bitburg passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe tatsächlich im Alltag ankommt.