Eine Familie in Günzburg muss meist tief in die Tasche greifen, um Unterstützung im Haushalt zu bekommen – so denken viele. Tatsächlich bleibt der Geldbeutel in der Regel geschlossen, denn bei einem festgestellten Pflegegrad (1–5) trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und weitere Entlastung.
Möglich wird das zum Beispiel durch:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € pro Jahr zusammenkommen können
Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Möglichkeiten sind wenig bekannt, weshalb Familien oft Geld liegen lassen, das ihnen eigentlich zusteht.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Abwicklung. Kein Vorschuss, kein Papierkram, keine finanzielle Last – das bleibt bei uns.