Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Davon lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) tritt in Kraft, wenn die pflegende Person einmal ausfällt – bei Krankheit, im Urlaub oder wenn sie selbst eine Pause braucht.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Betrag gilt jeweils fürs laufende Jahr und verfällt zum 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären verständlich, was für Ihre Familie im Landkreis Fürstenfeldbruck sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich im Alltag ankommt.