Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis häufig nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was für Ihre Situation in Ahaus passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.