Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lässt sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu erholen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis häufig nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, was für Ihre Situation in Berlin-Marzahn-Hellersdorf passt, und stellen sicher, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.