Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kleine Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine Auszeit.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Willich am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.