Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kleine Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – durch Krankheit, Urlaub oder um einfach mal durchzuatmen.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € im Jahr. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht bis zum Ende genutzt.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Lage in Ehingen (Donau) Sinn ergibt, und stellen sicher, dass die Hilfe auch tatsächlich im Alltag landet.