Stell dir zwei verschiedene Situationen vor: den ganz normalen Dienstag mit Einkauf und Haushalt – und den Tag, an dem die pflegende Person selbst krank wird oder eine Auszeit braucht. Genau dafür gibt es zwei unterschiedliche Leistungen.
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen 131 € monatlich zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder schlicht, um durchzuatmen. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das laufende Kalenderjahr und verfallend zum 31.12., falls nicht genutzt. Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht ausgeschöpft, kann der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich steigen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, bleiben in der Praxis aber oft ungenutzt liegen. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Holzminden sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung im Alltag ankommt.