Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lässt sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eigene Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber oft nicht voll genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Lage in Haldensleben sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich ankommt.