Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Wird die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis oft nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Bad Homburg vor der Höhe sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.