Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in SchifferstadtEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt vor allem eines: Sie tragen diese Last nicht länger allein.

Ein Recht zu haben ist die eine Sache. Zu merken, wie der Alltag tatsächlich luftiger wird, eine ganz andere.

Genau da fängt Wolkenfreie Zeit an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, die spürbar ist Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen ruhig wirkt, verlangt innen jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Vieles davon bleibt trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Es gibt Leistungen der Pflegekasse, die diesen Alltag tatsächlich erleichtern können.

Und dennoch lassen viele Menschen genau diese Möglichkeit ungenutzt und bleiben im selben engen Alltag gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Wem gehört Ihr Tag eigentlich noch?

Organisation frisst jede freie Minute.
Für Sie selbst bleibt kaum noch Platz.

Unterstützung wäre da, nur greift sie niemand

Und so bleibt am Ende alles beim Alten.

Ab jetzt wird es spürbar ruhiger.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Luft zum Atmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Endlich wieder durchatmen im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft ganz von allein
  • Termine belasten Sie nicht mehr wie bisher
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne dass Sie ständig daran denken
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Mit Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse jeden Monat den Entlastungsbetrag. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen einsetzen.

Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Weg für Sie.

Viele lassen diese Leistung liegen — dabei steht sie ihnen jeden Monat zu.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
  • Nutzbar, wie es gerade passt:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, im Urlaub oder für eine Pause
    und für zusätzliche Entlastung im täglichen Ablauf.
  • Sogar stundenweise einsetzbar — passend zu Ihrer persönlichen Lage.
Bringt spürbare Erleichterung — bleibt aber häufig ungenutzt liegen.

Sie stemmen das alles.
Nur, was bleibt am Ende von Ihnen selbst übrig?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse.

Nicht mehr alles muss allein bei Ihnen bleiben.

Wir übernehmen die Dinge, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Sie das nicht länger allein schultern müssen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, kleine Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was sonst an Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr nur bei Ihnen.

Unterstützung, die zum Alltag gehört —
regelmäßig, verlässlich, spürbar.

Termine hören auf, Druck zu erzeugen.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir begleiten und nehmen Last ab.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Mit Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Schifferstadt spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Kontaktaufnahme bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am bequemsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ganz gleich, ob bereits ein Pflegegrad besteht oder nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Im Hintergrund regeln wir den Rest

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie bedeutet das keinerlei zusätzliche Arbeit.

04

Unterstützung, die wirklich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Schifferstadt.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass der Alltag deutlich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst denkt.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Aber nur wenige sorgen dafür, dass es sich für Sie auch wirklich leichter anfühlt.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag wirklich ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich spüren:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig genutzt

Mit Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit aufgestellt

Gestartet in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute tätig in allen 16 Bundesländern, auch im Rhein-Pfalz-Kreis.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag tragfähig sind

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und wenn doch etwas dazwischenkommt, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es der Alltag zulässt.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts geändert.
Ich habe einfach nur funktioniert.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die Unterstützung auf die Beine gestellt hat, wurde mir bewusst, was uns wirklich zusteht, und wie viel Erleichterung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich alles.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer über die Pflegekasse finanzierten Haushaltshilfe?

Für Familien in Schifferstadt entsteht dabei üblicherweise keine finanzielle Belastung.

Wenn ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für Haushaltshilfe und ähnliche Entlastungsleistungen. Ohne diese Leistungen müssten Familien vieles selbst organisieren und bezahlen – mit ihnen verschiebt sich die finanzielle Last auf die Pflegekasse. Folgende Wege stehen offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI), bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € pro Jahr zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.

Diese Verknüpfungen sind kaum bekannt, sodass viele Ansprüche ungenutzt bleiben. Wir schauen uns Ihre Lage genau an, zeigen die dazu passenden Möglichkeiten und kümmern uns um die komplette Abwicklung. So bleibt Ihnen: kein Vorschuss, kein Papierkram und keine finanziellen Sorgen.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 lässt sich Unterstützung im Alltag beantragen.

Genauer aufgeschlüsselt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) von bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit übrig gebliebener Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagshilfe verwendet werden.

Vielen Familien im Rhein-Pfalz-Kreis ist nicht klar, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sich diese am besten kombinieren lassen. Diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab und achten darauf, dass die Hilfe tatsächlich bei Ihnen im Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was Ihren Alltag merklich leichter macht.

Dazu zählen unter anderem:
- Reinigung, Wäschepflege und die übliche Haushaltsorganisation
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Angelegenheiten
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen wichtigen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach individuellem Bedarf sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar – etwa bei Demenz, körperlichen Beeinträchtigungen oder in Familien mit Kindern. Einen starren Leistungsrahmen gibt es dabei nicht: Ohne feste Vorgaben richtet sich die Unterstützung nach Ihrer tatsächlichen Lebenssituation, Ihrem Pflegegrad und Ihrem Alltag.

Häufig sind es die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie kosten – genau dort setzen wir mit unserer Unterstützung an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Part nehmen wir Ihnen komplett ab.

Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt ist. Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder das Klären einzelner Punkte – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.

Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie. Ohne unsere Unterstützung würden Sie sich durch Formulare kämpfen und Telefonate führen müssen; mit uns bleibt Ihnen das erspart. Sie schildern uns, wie Ihre Situation in Schifferstadt aussieht – wir sorgen dafür, dass die passende Hilfe bei Ihnen ankommt.

In welchem Zeitrahmen lässt sich eine Haushaltshilfe einrichten?

Meist ist das innerhalb weniger Tage möglich.

Sobald wir wissen, wie Ihre Situation aussieht, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad. Oft geht es zügiger, als viele zunächst erwarten.

Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht. Stattdessen erhalten Sie zeitnah eine Entlastung, die im Alltag spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.

Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Ohne Abstimmung bleiben beide Leistungen oft ungenutzt nebeneinander stehen; mit der richtigen Kombination lassen sie sich dagegen sinnvoll ergänzen. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Schifferstadt sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt starten und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Schifferstadt – Ihr Anbieter vor Ort

Schifferstadt gehört zum Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Pfalz-Kreis aktiv und begleitet Familien in Schifferstadt mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Schifferstadt entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Die Begleitung findet dort statt, wo sie gebraucht wird – ob zuhause, in der Kita oder in der Schule, je nachdem, welche Leistung im Einzelfall greift. Dabei achten wir darauf, dass eine feste Bezugsperson den Alltag begleitet, damit Vertrauen entstehen kann und keine ständig wechselnden Gesichter für Unruhe sorgen. Alle Schritte stimmen wir eng mit der Familie ab, sodass die Unterstützung wirklich zum gewohnten Tagesablauf passt.

Für Familien in Schifferstadt beginnt der Einstieg mit einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch, in dem wir die Situation gemeinsam betrachten. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation der Haushaltshilfe. So bleibt der Aufwand für die Familie gering, während im Hintergrund alles Notwendige in die Wege geleitet wird.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Schifferstadt

Die Haushaltshilfe in Schifferstadt läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rhein-Pfalz-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Schifferstadt

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Schifferstadt?

In Schifferstadt läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Schifferstadt verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Schifferstadt kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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