Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufsdienste, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) hingegen kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweils laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Ohne Abstimmung bleiben beide Leistungen oft ungenutzt nebeneinander stehen; mit der richtigen Kombination lassen sie sich dagegen sinnvoll ergänzen. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Schifferstadt sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.