Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzieren Familien zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift, wenn die pflegende Person mal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder einfach zur Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Wesel Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.