Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen, alltäglichen Unterstützung.
Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise nicht zur Verfügung steht – etwa durch Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu erholen.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Anspruch bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis jedoch selten voll ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in der Stadt Wuppertal sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.