Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in HattingenEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diese Aufgabe müssen Sie nicht allein tragen.

Ein Anspruch auf dem Papier ist das eine. Zu spüren, wie sich der Alltag entspannt, ist etwas ganz anderes.

Genau hier beginnt die Arbeit von Wolkenfreie Zeit.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagshilfe, die spürbar wirkt Abrechnung über die Pflegekasse · ohne bürokratischen Aufwand
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich der Alltag schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen gut aussieht, verlangt innen jeden Tag neue Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles bleibt am Ende trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse können hier ansetzen und den Alltag spürbar erleichtern.

Und dennoch bleiben viele Möglichkeiten ungenutzt, während der Alltag sich immer gleich anfühlt.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gerät aus dem Blick

Organisation bestimmt fast jede Stunde.
Für die eigenen Bedürfnisse bleibt kaum noch Platz.

Unterstützung wäre da, wird aber nicht abgerufen

Und genau dadurch bleibt alles beim Alten.

Von hier an wird es spürbar ruhiger.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Schnell umgesetzt. Einfach erklärt. Ohne Formularflut.Schnell umgesetzt.
Einfach erklärt.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Der Alltag lässt Ihnen wieder Freiraum
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns
  • Termine belasten Sie nicht mehr wie bisher
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne Ihr ständiges Zutun
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsangebote

Mit Pflegegrad 1–5 zahlt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Er lässt sich für Haushaltshilfe, Begleitung im Alltag und anerkannte Entlastungsangebote einsetzen.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ohne Vorschuss und ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Vielen ist gar nicht bewusst, dass ihnen dieser monatliche Betrag zusteht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege & Entlastung

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Es lässt sich flexibel nutzen:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, für Urlaub oder eine kurze Pause
    und ganz allgemein zur Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer aktuellen Lage.
Bringt echte Entlastung, bleibt aber oft ungenutzt liegen.

Sie bewältigen so vieles.
Doch was kostet Sie das wirklich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
gut organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht mehr Sie allein tragen die ganze Last.

Wir übernehmen die Dinge, die im Alltag sonst liegen bleiben.
Damit sie nicht länger allein an Ihnen hängen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, kleine Wege —
wir nehmen Ihnen das ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr allein bei Ihnen.

Begleitung im Alltag —
verlässlich, regelmäßig und wirklich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir sind an Ihrer Seite und nehmen Druck heraus.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Mit Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse wesentliche Leistungen, die Ihren Alltag spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Begleitung und Unterstützung im Haushalt

Wird direkt mit der Pflegekasse abgerechnet – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne Mehraufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur echten Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es Ihnen am liebsten ist:
Telefon, WhatsApp, E-Mail oder unser Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege und ohne lange Wartezeit.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns rasch zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Egal ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diese Arbeit übernehmen wir.

Und wir sagen Ihnen ehrlich, was möglich ist – und was nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antrag, Rücksprache mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie bedeutet das keinen zusätzlichen Aufwand.

04

Unterstützung, die im Alltag wirklich zu spüren ist

Eine geschulte, passende Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause – auch in Hattingen.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag deutlich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst erwartet.

Weil Entlastung im Alltag kein Glücksfall sein sollte.

Angebote für den Alltag gibt es zahlreiche.
Doch nur wenige sorgen tatsächlich dafür, dass Sie es merken.
Genau dort zeigt sich der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es im Alltag wirklich bemerken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was liegen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen auch im Alltag tatsächlich wirken.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell auf Sie abgestimmt:
Pflegegrad, Tagesablauf, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vertreten

Begonnen in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute aktiv in allen 16 Bundesländern.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird, auch in Hattingen im Ennepe-Ruhr-Kreis.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, gut abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Im Alltag hat sich dadurch aber nichts geändert.
Ich habe einfach weitergemacht wie immer.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernommen hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich drin ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert wirklich sehr viel.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen für eine Haushaltshilfe, wenn die Pflegekasse einspringt?

Familien in Hattingen müssen in aller Regel nichts aus eigener Tasche zahlen.
Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgestellt wurde, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe sowie weitere entlastende Leistungen.
Dafür stehen unter anderem folgende Wege offen:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI), der aktuell bei 131 € monatlich liegt
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch jährlich bis zu 3.539 € zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umschichten, etwa für Haushaltshilfe oder Begleitung im Alltag.
Viele Familien kennen diese Kombinationen nicht, sodass ihnen zustehende Leistungen ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre Situation genau an, zeigen die passenden Wege auf und kümmern uns um die komplette Umsetzung.
So entsteht für Sie: keine Vorauszahlung, kein Papierkram, keine finanzielle Last.

Ab welchem Pflegegrad besteht Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Betroffene Anspruch auf Hilfe im Alltag.
Genauer gesagt gilt:
- mit Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit ungenutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zudem können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung eingesetzt werden.
Familien im Ennepe-Ruhr-Kreis wissen oft gar nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen und wie sich diese sinnvoll kombinieren lassen.
Diese Prüfung übernehmen wir für Sie, damit die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was den Alltag Ihrer Familie merklich leichter macht.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Reinigung, Wäschepflege und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Botengänge und kleinere organisatorische Erledigungen
- die Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung im Alltag
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach Situation kommen auch Alltagsbegleitung und Betreuung infrage – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienleben mit Kindern.
Einen starren Katalog an Leistungen gibt es dabei nicht: Ausschlaggebend ist Ihr tatsächlicher Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad, Alltag und persönliche Lebenslage.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Kraft kosten – genau hier setzen wir an.

Kümmert sich jemand um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Schritt nehmen wir Ihnen ab.
Manche Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen bereits automatisch zur Verfügung, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es oft Rücksprache mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder das Klären einzelner Punkte – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Aufgaben übernehmen wir im Hintergrund für Sie.
Das heißt konkret: kein Formularwirrwarr, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unklarheit über die weiteren Schritte.
Sie schildern uns, wie es bei Ihnen aussieht – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Hattingen ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Sobald wir wissen, wie Ihre Situation aussieht, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad Ihrer Familie.
Häufig geht das schneller, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gehören bei uns nicht dazu.
Sie bekommen Unterstützung, die im Alltag tatsächlich spürbar wird.

Worin liegt der Unterschied zwischen Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine notwendige Erholungspause.
Hierfür stehen jährlich bis zu 1.612 € bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der jährliche Betrag auf bis zu 3.539 € erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch selten vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Familie in Hattingen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.

Ein Pflegegrad bringt einen Anspruch mit sich.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt machen und Alltagsunterstützung sichern

Haushaltshilfe in Hattingen – Ihr Anbieter vor Ort

Hattingen gehört zum Ennepe-Ruhr-Kreis in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit ist im Ennepe-Ruhr-Kreis aktiv und begleitet Familien in Hattingen mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Hattingen entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Familien in Hattingen erleben die Begleitung dort, wo sie im Alltag gebraucht wird – sei es zu Hause, bei Bedarf auch in Abstimmung mit Schule oder Kita. Eine feste Bezugsperson übernimmt die Aufgaben, sodass Vertrauen wachsen kann und sich niemand immer wieder neu erklären muss. Alle Absprachen erfolgen eng mit der Familie, damit die Unterstützung wirklich zum Tagesablauf passt.

Wer in Hattingen den ersten Schritt machen möchte, kann dies in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch tun. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der Pflegekasse sowie die gesamte Organisation, sodass sich Familien im Ennepe-Ruhr-Kreis um nichts weiter kümmern müssen.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Hattingen

Die Haushaltshilfe in Hattingen läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Ennepe-Ruhr-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Von Hattingen aus sind wir im Ennepe-Ruhr-Kreis und den Nachbarregionen aktiv. Wählen Sie Ihren Ort:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Hattingen

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Hattingen?

In Hattingen läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Hattingen verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Hattingen kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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