Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine notwendige Erholungspause.
Hierfür stehen jährlich bis zu 1.612 € bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der jährliche Betrag auf bis zu 3.539 € erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch selten vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Familie in Hattingen sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag tatsächlich ankommt.