Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in LahnsteinEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Mit einem Pflegegrad tragen Sie diese Aufgabe nicht länger allein.

Ein Anspruch auf dem Papier ist das eine. Dass er im Alltag wirklich trägt, etwas ganz anderes.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an, mitten in Lahnstein.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass es wirklich ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Unterstützung im Alltag, die spürbar wird Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es immer weiter.
Doch leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen stabil wirkt, zehrt innerlich an jedem einzelnen Tag.


Der Alltag läuft weiter.

Aber vieles bleibt an Ihnen hängen.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Dabei gibt es Leistungen der Pflegekasse, die diesen Alltag wirklich erleichtern könnten.

Trotzdem greifen viele Familien in Lahnstein nie darauf zurück und bleiben im selben Kreislauf gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gehört längst jemand anderem

Zwischen Terminen und Organisation verschwindet der eigene Raum.
Für Sie selbst bleibt kaum noch etwas übrig.

Unterstützung wäre da, nur genutzt wird sie nicht

Und solange das so bleibt, ändert sich auch nichts.

Von hier an wird es spürbar leichter.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Luft zum Atmen.

Schnell. Unkompliziert. Ohne Papierkram.Schnell.
Unkompliziert.
Ohne Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder Raum zum Atmen
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft für Sie unsichtbar im Hintergrund
  • Termine und Planung nehmen ihre Schwere
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne dass Sie sich darum sorgen müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Wer einen Pflegegrad 1–5 hat, erhält monatlich den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse. Einsetzbar für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote.

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Pflegekasse — ganz ohne Vorschuss, ganz ohne zusätzliche Mühe für Sie.

Zahlreiche Familien lassen dieses monatliche Guthaben ungenutzt verstreichen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege bereit.
  • Flexibel einsetzbar ist er allemal:
    bei Krankheit oder wichtigen Terminen, im Urlaub oder für eine Auszeit
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — passend zu Ihrer Lebenslage.
Er bringt echte Entlastung, wird aber häufig gar nicht abgerufen.

All das stemmen Sie irgendwie.
Doch was kostet es Sie wirklich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
gut organisiert, verlässlich und direkt über die Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles an Ihnen allein hängen.

Wir übernehmen die Dinge, die im Alltag liegen bleiben.
Damit Sie nicht mehr alles allein tragen müssen.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, kleine Wege —
wir nehmen Ihnen ab, was sonst Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht länger nur bei Ihnen.

Begleitung im Alltag —
zuverlässig, regelmäßig und wirklich spürbar.

Termine verlieren ihre Last.

Arztbesuche, Therapien, Organisation drumherum —
wir begleiten und nehmen Druck heraus.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, selbst wenn Sie einmal ausfallen.

Leistungen der Pflegekasse im Überblick:

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Alltag in Lahnstein spürbar erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

Wie es für Sie am bequemsten ist:
per Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne langes Warten.

Schreiben Sie uns, und wir melden uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob schon ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, was möglich ist.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Diese Arbeit übernehmen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir übernehmen die Organisation im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft.

Für Sie bedeutet das keinerlei Mehraufwand.

04

Hilfe, die tatsächlich wirkt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause, mitten hinein in Ihren Alltag in Lahnstein.

Regelmäßig, verlässlich und spürbar entlastend.

Häufig beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst denkt.

Weil Entlastung im Alltag nicht dem Zufall überlassen werden sollte.

Angebote für den Alltag gibt es reichlich.
Doch nur wenige sorgen dafür, dass Sie es wirklich spüren.
Genau darin liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht bloß organisiert. Nicht bloß geplant.

Sondern so gestaltet, dass Sie es wirklich merken:
weniger Druck, mehr Spielraum, weniger, was an Ihnen kleben bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen mehrere Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen bei Ihnen im Alltag ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird passgenau abgestimmt:
auf Pflegegrad, Alltag und familiäre Situation.

Ihr Bedarf gibt den Takt vor.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht aus der Theorie, sondern aus gelebter Praxis.

Aus der Praxis gewachsen – heute breit vertreten

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv, auch im Rhein-Lahn-Kreis.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
genau dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die im Alltag Halt geben

Erfahrene Mitarbeitende, klare Abläufe, gut abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Trotzdem hat sich im Alltag nichts bewegt.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit alles in die Hand genommen und die Unterstützung organisiert hat, wurde mir bewusst, was uns eigentlich zusteht, und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich selbst.

Das verändert unglaublich viel.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Was zahlt man selbst, wenn die Pflegekasse die Haushaltshilfe übernimmt?

Der Wäscheberg wächst, der Kühlschrank ist leer, und die Zeit fehlt einfach. Für Familien in Lahnstein entstehen dabei meistens keine eigenen Kosten.

Wer einen Pflegegrad (1–5) hat, bekommt die Haushaltshilfe und ähnliche Entlastungsleistungen von der Pflegekasse finanziert. Dafür gibt es mehrere Wege:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI): aktuell 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege, wodurch bis zu 3.539 € jährlich zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwandeln, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Diese Möglichkeiten kennen viele Familien schlicht nicht, weshalb Geld liegen bleibt, das eigentlich zusteht.

Wir schauen uns Ihre Situation an, finden die passende Lösung und erledigen die komplette Abwicklung. Kein Vorschuss, kein Papierkrieg, keine finanzielle Hürde.

Welchen Pflegegrad brauche ich, um Haushaltshilfe zu bekommen?

Schon Pflegegrad 1 öffnet die Tür zur Unterstützung im Alltag. Konkret sieht das so aus:
- ab Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich dürfen bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung genutzt werden.

Viele Familien im Rhein-Lahn-Kreis wissen gar nicht, wie viel ihnen eigentlich zusteht und wie sich diese Bausteine sinnvoll verbinden lassen. Wir übernehmen diese Prüfung und sorgen dafür, dass daraus echte Entlastung im Alltag wird.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe übernehmen?

Im Grunde alles, was den Alltag leichter macht. Ein Beispiel: Der Boden ist gewischt, die Einkaufstüten stehen im Flur, und plötzlich bleibt wieder Zeit für einen Kaffee.

Typische Aufgaben sind:
- Putzen, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Besorgungen und kleine organisatorische Dinge
- Begleitung zu Arztterminen oder anderen Alltagsterminen
- Hilfe bei Struktur, Orientierung und Tagesablauf
- Entlastung für Angehörige, die pflegen

Je nach Situation kommen auch Alltagsbegleitung und Betreuung dazu, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im turbulenten Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht, denn die Unterstützung richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Häufig sind es die kleinen Dinge im Alltag, die am meisten Kraft rauben. Genau dort setzen wir an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil übernehmen wir. Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits automatisch zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist.

Trotzdem müssen oft Formulare ausgefüllt, Rückfragen geklärt oder Details mit der Pflegekasse abgestimmt werden, zum Beispiel bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen. Diese Schritte laufen bei uns im Hintergrund.

Für Sie heißt das: kein Formular-Wirrwarr, kein Hinterhertelefonieren, keine Unsicherheit, was als Nächstes passiert. Sie erzählen uns Ihre Situation, und wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Lahnstein tatsächlich ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist nur wenige Tage. Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir passende Unterstützung zusammen, abgestimmt auf Alltag und Pflegegrad.

Oft geht es schneller als gedacht. Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gibt es bei uns nicht, sondern Hilfe, die im Alltag wirklich zu spüren ist.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kleine Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dann, wenn die pflegende Person selbst ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Pause. Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde. Bleibt die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgenutzt. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Lahnstein sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag ankommt und nicht nur auf dem Papier existiert.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch dieser Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau dafür sind wir da.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Lahnstein – Ihr Anbieter vor Ort

Lahnstein gehört zum Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz. Wolkenfreie Zeit ist im Rhein-Lahn-Kreis aktiv und begleitet Familien in Lahnstein mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Lahnstein entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Lahnstein sieht die Begleitung im Alltag so aus, wie das Leben eben spielt: mal zu Hause, wenn der Haushalt Unterstützung braucht, mal in Schule oder Kita, wenn Kinder Begleitung im Tagesablauf benötigen. Eine feste Bezugsperson kümmert sich um die vereinbarten Aufgaben und bleibt im engen Austausch mit der Familie. So entsteht Verlässlichkeit, die man im Alltag wirklich spürt, egal ob am Rhein-Ufer, in der Innenstadt oder im ruhigeren Stadtteil.

Der Einstieg beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir uns die Situation Ihrer Familie in Lahnstein genau ansehen. Danach übernehmen wir den Antrag bei der Pflegekasse und organisieren die passende Unterstützung, ohne dass Sie sich um Formulare oder Zuständigkeiten kümmern müssen. Sie sagen uns, was gebraucht wird, wir sorgen dafür, dass es ankommt.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Lahnstein

Die Haushaltshilfe in Lahnstein läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Rhein-Lahn-Kreis, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Rheinland-Pfalz aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Lahnstein

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Lahnstein?

In Lahnstein läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Lahnstein verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Lahnstein kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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