Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Auszeit.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Familie in Tirschenreuth sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.