Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die laufende, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen ins Spiel, wenn die Pflegeperson selbst einmal ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Der Betrag ist an das Kalenderjahr gebunden und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht komplett genutzt. Wir erklären Ihnen anschaulich, was in Ihrer Situation in Friedberg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich in Ihrem Alltag ankommt.