Wofür ist welche Leistung eigentlich gedacht? Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) deckt die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag ab.
Damit finanzierbar sind etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich bereit. Der Betrag ist an das jeweilige Kalenderjahr gebunden und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich geschickt miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in der Stadt Regensburg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.