Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der laufenden Unterstützung im Alltag.
Damit können Sie etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt derzeit 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt, etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Lage in Kempten (Allgäu) passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.