Zwei Leistungen, ein Ziel – aber wofür sind sie jeweils gedacht?
Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) dient der regelmäßigen Unterstützung im Alltag. Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell stehen 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – durch Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr. Dieser Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er ungenutzt bleibt.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll kombiniert werden, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Recklinghausen passt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag tatsächlich ankommt.