Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt derzeit bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des folgenden Jahres gesammelt werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person einmal nicht kann – wegen Krankheit, Urlaub oder weil sie selbst durchatmen muss.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Anspruch bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., falls er nicht genutzt wird.
Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden aber in der Praxis oft nicht komplett ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Spremberg sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung dort ankommt, wo sie gebraucht wird.