Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung gedacht – vergleichbar mit einer festen Stütze im Alltag. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell stehen 131 € monatlich bereit, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dagegen dann, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – wegen Krankheit, einer Auszeit oder Erholung. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung, gültig für das laufende Kalenderjahr und verfällt ungenutzt zum 31.12. Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll genutzt. Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Lage in Hamm sinnvoll ist, und begleiten Sie, bis die Unterstützung tatsächlich im Alltag spürbar wird.