Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell sind das 131 € im Monat, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich selbst zu erholen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen können sinnvoll miteinander kombiniert werden, werden aber in der Praxis oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was in Ihrer Situation in Senftenberg sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung im Alltag wirklich ankommt.