Haushaltshilfe bei Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in TeltowEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt auch: Sie dürfen sich Unterstützung holen.

Anspruch haben ist das eine. Spüren, dass es leichter wird, ist das andere.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit in Teltow an.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir kümmern uns darum, dass die Unterstützung bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Entlastung im Alltag, spürbar gemacht Abrechnung über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Irgendwie geht es noch.
Aber leicht fühlt sich schon lange nichts mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was nach außen hin klappt, verlangt innerlich täglich Kraft.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles davon bleibt am Ende an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse können genau hier ansetzen und den Alltag deutlich entlasten.

Trotzdem verzichten viele Menschen in Teltow auf diese Unterstützung und bleiben im gewohnten Kreislauf gefangen.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der Tag folgt nicht mehr Ihrem Rhythmus

Organisation bestimmt jede Stunde.
Für Sie selbst bleibt am Ende kaum noch etwas übrig.

Unterstützung wäre da, sie wird nur nicht abgerufen

Und genau deshalb verändert sich nichts.

Von hier an wird vieles einfacher.
Wir übernehmen die Organisation.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Unkompliziert. Ohne viel Papierkram.Zügig.
Unkompliziert.
Ohne viel Papierkram.

Was sich für Sie verändert:

  • Ihr Alltag bekommt wieder etwas Luft
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse übernehmen wir
  • Termine belasten Sie nicht mehr wie bisher
  • Der Haushalt funktioniert ganz ohne dass Sie es steuern müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € im Monat für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Wer Pflegegrad 1 bis 5 hat, erhält monatlich den Entlastungsbetrag von der Pflegekasse. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsangebote finanzieren.

Abgerechnet wird direkt mit der Pflegekasse — ohne dass Sie in Vorleistung gehen oder sich zusätzlich kümmern müssen.

In Teltow bleibt dieser monatliche Anspruch bei vielen ungenutzt liegen.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € im Jahr für Ersatzpflege & Entlastung

  • Ab Pflegegrad 2 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege.
  • Einsetzbar ist er flexibel:
    bei Krankheit oder eigenen Terminen, während des Urlaubs oder für eine Auszeit
    und ganz allgemein zur Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise einsetzbar — passend zu dem, was gerade gebraucht wird.
Diese Leistung entlastet spürbar, wird aber häufig nicht vollständig genutzt.

Sie bewältigen das alles.
Doch was kostet Sie das wirklich?

Hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
zuverlässig organisiert und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Die Verantwortung liegt nicht länger allein bei Ihnen.

Wir übernehmen die Aufgaben, die im Alltag liegenbleiben.
Damit Sie damit nicht mehr allein sind.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Besorgungen, Wege durch Teltow —
wir nehmen Ihnen ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung tragen Sie nicht mehr allein.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, zuverlässig und spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapien, Organisation —
wir begleiten Sie und schaffen Entlastung.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit die Entlastung weiterläuft, auch wenn Sie einmal selbst ausfallen.

Diese Leistungen der Pflegekasse stehen Ihnen zur Verfügung:

Bei Pflegegrad 1 bis 5 trägt die Pflegekasse wesentliche Leistungen, die Ihren Alltag in Teltow deutlich erleichtern können.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Aufwand für Sie.

Von der ersten Nachricht bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

Wählen Sie den Weg, der für Sie am angenehmsten ist:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns unkompliziert – ohne Umwege, ohne lange Wartezeit.

Schreiben Sie uns, melden wir uns zeitnah zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob bereits ein Pflegegrad besteht oder noch nicht,
wir schauen uns Ihre Situation an und klären, welche Leistungen infrage kommen.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge und Voraussetzungen kämpfen.
Das erledigen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, worauf Sie Anspruch haben – und worauf nicht.

03

Die Formalitäten laufen bei uns im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass alles ordentlich läuft.

Für Sie bedeutet das keinen zusätzlichen Aufwand.

04

Unterstützung, die spürbar wird

Eine geschulte, passende Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause in Teltow.

Regelmäßig, verlässlich und so gestaltet, dass Ihr Alltag wirklich leichter wird.

Oft beginnt die Unterstützung schneller, als man zunächst denkt.

Denn Entlastung im Alltag sollte kein Glücksfall sein.

Angebote zur Alltagsunterstützung gibt es zahlreich.
Doch nur wenige sorgen wirklich dafür, dass Sie die Erleichterung auch spüren.
Genau dort liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag tatsächlich ankommt

Nicht nur durchdacht. Nicht nur geplant.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es deutlich merken:
weniger Druck, mehr Freiraum, weniger, was an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – sinnvoll eingesetzt

Bei Pflegegrad 1 bis 5 stehen Ihnen folgende Leistungen zu:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen in Teltow auch tatsächlich bei Ihnen ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
auf Pflegegrad, Alltag und familiäre Situation.

Ihr Bedarf entscheidet über den Einsatz.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden kennen die Herausforderungen –
nicht nur aus der Theorie, sondern aus gelebter Alltagserfahrung.

Aus der Praxis gewachsen – heute vielseitig aufgestellt

Der Anfang lag in Itzehoe (Kreis Steinburg),
heute sind wir in allen 16 Bundesländern aktiv.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause in Teltow –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, auf die sich der Alltag stützen kann

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und sollte einmal etwas dazwischenkommen, sorgen wir dafür,
dass es weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben möglich ist.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch im Alltag änderte sich dadurch nichts.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit die Organisation übernommen hat, wurde mir bewusst, welche Unterstützung uns eigentlich zusteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert wirklich sehr viel.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer Haushaltshilfe über die Pflegekasse?

Familien in Teltow müssen in aller Regel nicht mit eigenen Kosten rechnen, wenn die Pflegekasse als Kostenträger einspringt.
Voraussetzung dafür ist ein festgestellter Pflegegrad (1–5) – dann trägt die Pflegekasse die Aufwendungen für Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen.
Mehrere Wege führen dorthin:
- der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € pro Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € im Jahr
- eine Kombination mit noch nicht verbrauchter Kurzzeitpflege, wodurch jährlich bis zu 3.539 € zusammenkommen können

Außerdem lassen sich bis zu 40 % der Pflegesachleistungen anders einsetzen, etwa für Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung.
Gerade diese Kombinationsmöglichkeiten sind vielen Familien nicht bekannt, sodass ein Teil der Ansprüche ungenutzt bleibt.
Wir schauen uns Ihre persönliche Lage genau an, weisen auf passende Wege hin und kümmern uns um die komplette Abwicklung.
So bleibt Ihnen: keine Vorauszahlung, kein bürokratischer Aufwand, keine finanzielle Belastung.

Welcher Pflegegrad berechtigt zur Haushaltshilfe?

Schon mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Unterstützung im Alltag.
Genauer aufgeschlüsselt sieht das so aus:
- mit Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- kombinierbar mit nicht genutzter Kurzzeitpflege auf bis zu 3.539 € im Jahr

Zusätzlich ist es möglich, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Alltagsunterstützung umzuwidmen.
Vielen Familien im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist gar nicht klar, welche Leistungen ihnen zustehen und wie man sie sinnvoll miteinander verknüpft.
Diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Was genau übernimmt eine Haushaltshilfe im Alltag?

Im Kern all das, was Ihren Alltag merklich leichter macht.
Dazu zählen unter anderem:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Erledigungen und organisatorische Dinge
- Begleitung zum Arzt oder zu anderen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- spürbare Entlastung für pflegende Angehörige

Je nach Situation kommen auch Alltagsbegleitung und Betreuung hinzu – etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern.
Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht: Was gebraucht wird, richtet sich nach Pflegegrad, Alltag und persönlicher Lebenssituation.

Oft sind es genau die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die am meisten Energie kosten – und dort setzen wir gezielt an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Teil nehmen wir Ihnen gerne ab.
Einige Leistungen, wie der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits von sich aus zu, sobald ein Pflegegrad anerkannt wurde.
Trotzdem braucht es häufig Abstimmung mit der Pflegekasse, das Ausfüllen von Formularen oder das Klären einzelner Details – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen.
Genau diese Schritte erledigen wir im Hintergrund für Sie.
Für Sie heißt das: kein Formularstress, kein ständiges Nachtelefonieren, keine Unsicherheit über die weiteren Schritte.
Schildern Sie uns Ihre Lage – wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Teltow tatsächlich ankommt.

Wie lange dauert es, bis eine Haushaltshilfe einsatzbereit ist?

Meist dauert es nur wenige Tage.
Sobald wir Ihre Situation erfasst haben, stellen wir passende Unterstützung zusammen – abgestimmt auf Ihren Alltag und Ihren Pflegegrad.
Häufig geht das zügiger, als viele erwarten.
Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe sind bei uns nicht vorgesehen.
Sie bekommen Unterstützung, die im Alltag tatsächlich spürbar wird.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er liegt derzeit bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Teltow am sinnvollsten ist, und achten darauf, dass die Unterstützung im Alltag wirklich wirksam wird.

Ein Pflegegrad bedeutet einen Anspruch.
Doch der Anspruch allein verändert Ihren Alltag noch nicht.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau darum kümmern wir uns in Teltow.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Entlastung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Teltow – Ihr Anbieter vor Ort

Teltow gehört zum Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg. Wolkenfreie Zeit ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark aktiv und begleitet Familien in Teltow mit Fachkräften, die die Region vor Ort kennen.

In Teltow entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

In Teltow richtet sich die Begleitung nach dem, was im Alltag gerade gebraucht wird – ob zu Hause, in der Schule, in der Kita oder unterwegs bei Terminen. Wir achten darauf, dass eine feste Bezugsperson eingesetzt wird, damit Vertrauen wachsen kann und die Unterstützung sich stimmig in den Tagesablauf einfügt. Alle Absprachen erfolgen eng mit der Familie, sodass die Hilfe wirklich zur jeweiligen Lebenssituation passt.

Für Familien im Landkreis Potsdam-Mittelmark beginnt der Einstieg mit einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch. Darin schauen wir gemeinsam auf Ihre Situation und die passenden Möglichkeiten über die Pflegekasse. Anschließend übernehmen wir den Antrag und die weitere Organisation, damit Sie sich auf Ihren Alltag konzentrieren können.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Teltow

Die Haushaltshilfe in Teltow läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien im Landkreis Potsdam-Mittelmark, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Brandenburg aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Teltow

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Teltow?

In Teltow läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Teltow verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Teltow kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

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