Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise nicht zur Verfügung steht – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine notwendige Erholungsphase.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht vollständig ausgeschöpft.
Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Nürtingen sinnvoll ist, und achten darauf, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.