Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit finanzieren Sie zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Derzeit stehen dafür 131 € im Monat zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angesammelt werden können.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person kurzzeitig nicht da sein kann – etwa durch Krankheit, Urlaub oder eine wohlverdiente Pause.
Hier sind bis zu 1.612 € pro Jahr möglich. Dieser Betrag gilt für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., falls er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber oft nicht vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen anschaulich, was für Ihre Situation in Zirndorf sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.