Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt ins Spiel, wenn die pflegende Person mal ausfällt, sei es durch Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Hier stehen bis zu 1.612 € im Jahr zur Verfügung. Der Betrag gilt fürs laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird. Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, sind sogar bis zu 3.539 € jährlich möglich.
Beide Leistungen lassen sich gut kombinieren, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen in Ruhe, was für Ihre Situation in Erkelenz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe wirklich in Ihrem Alltag ankommt.