Haushaltshilfe mit Pflegegrad · Entlastungsbetrag § 45b · VerhinderungspflegeHaushaltshilfe bei Pflegegrad

Haushaltshilfe in DüsseldorfEs funktioniert noch.
Aber zu welchem Preis?

Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt

Ein Pflegegrad heißt: Diesen Weg müssen Sie nicht allein gehen.

Einen Anspruch zu haben ist der erste Schritt. Ihn im Alltag zu spüren, ist ein ganz anderer.

Hier setzt Wolkenfreie Zeit an, Schritt für Schritt.

Für Pflegegrad 1–5 · Vollständig über die Pflegekasse finanziert

Sagen Sie uns, was Sie brauchen.

Wir sorgen dafür, dass die Unterstützung wirklich bei Ihnen ankommt.

Ab Pflegegrad 1 nutzbar 131 € monatlich über §45b SGB XI Bis zu 3.539 € jährlich ab Pflegegrad 2
Haushaltshilfe nach SGB XI – Fachkraft unterstützt pflegende Angehörige im Haushalt
Alltagshilfe, die tatsächlich wirkt Abgerechnet über die Pflegekasse · ohne Bürokratie
125 € monatlich
verfügbar

Der Alltag läuft irgendwie.
Aber leicht fühlt sich der Weg schon lange nicht mehr an.

Familie, Alltag, Termine, und zusätzlich ein Pflegegrad.

Was von außen glatt aussieht, verlangt Ihnen innerlich jeden Tag etwas ab.


Der Alltag läuft weiter.

Doch vieles bleibt trotzdem an Ihnen kleben.

Genau dafür gibt es Unterstützung: Haushaltshilfe, Entlastungsleistungen und Verhinderungspflege.

Leistungen der Pflegekasse, die den täglichen Weg deutlich leichter machen können.

Und dennoch bleiben viele auf diesem Weg stehen, ohne die Unterstützung anzunehmen, die längst bereitsteht.

Es funktioniert.

Aber es zehrt jeden Tag.

Der eigene Tag gehört kaum noch Ihnen selbst

Ein Schritt folgt dem nächsten, nur um alles zu organisieren.
Für Sie selbst bleibt am Ende kaum noch Raum.

Der Weg zur Hilfe wäre frei, nur betreten wird er selten

Und solange das so bleibt, ändert sich am Alltag wenig.

Von hier aus wird der Weg leichter.
Wir übernehmen die nächsten Schritte.
Sie gewinnen wieder Raum zum Atmen.

Zügig. Klar. Ohne Formularflut.Zügig.
Klar.
Ohne Formularflut.

Was sich für Sie verändert:

  • Sie finden wieder Luft im Alltag
  • Die Abstimmung mit der Pflegekasse läuft bei uns im Hintergrund
  • Termine drücken nicht mehr wie zuvor
  • Der Haushalt bleibt in Bewegung ohne dass Sie ständig daran denken müssen
EntlastungsLeistungen

Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI

131 € monatlich für Haushaltshilfe & Entlastungsleistungen

Bei Pflegegrad 1–5 übernimmt die Pflegekasse monatlich diesen Betrag. Einsetzen lässt er sich für Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und anerkannte Entlastungsleistungen.

Abgerechnet direkt mit der Pflegekasse — kein Vorschuss, kein zusätzlicher Weg für Sie.

Viele lassen diesen Betrag ungenutzt liegen — obwohl er ihnen jeden Monat zur Verfügung steht.
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Bis zu 3.539 € jährlich für Entlastung & Ersatzpflege

  • Ab Pflegegrad 2 steht Ihnen ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege offen.
  • Einsetzbar auf verschiedenen Wegen:
    bei Krankheit oder Terminen, in Urlaubszeiten oder Auszeiten
    und für zusätzliche Entlastung im Alltag.
  • Auch stundenweise abrufbar — angepasst an Ihren persönlichen Weg.
Bringt spürbare Erleichterung — bleibt aber oft ungenutzt liegen.

Sie meistern all das.
Doch was kostet Sie dieser Weg wirklich?

Genau hier beginnt echte Entlastung.
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege —
koordiniert, verlässlich und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.

Nicht länger bleibt alles allein an Ihnen hängen.

Wir übernehmen die Schritte, die im Alltag sonst liegen bleiben.
Damit dieser Weg nicht mehr allein Ihre Last ist.

Sie bekommen Zeit zurück.

Einkäufe, Erledigungen, kurze Wege —
wir nehmen Ihnen das ab, was Kraft kostet.

Die Verantwortung liegt nicht mehr bei Ihnen allein.

Begleitung im Alltag —
regelmäßig, verlässlich und deutlich spürbar.

Termine verlieren ihre Schwere.

Arztbesuche, Therapie, Organisation —
wir gehen diesen Weg mit und nehmen Druck heraus.

Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI — damit der Weg der Entlastung weitergeht, auch wenn Sie einmal aussetzen müssen.

Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick:

Bei Pflegegrad 1–5 trägt die Pflegekasse zentrale Leistungen, die Ihren Weg durch den Alltag merklich erleichtern.

- Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
- Verhinderungspflege (§39 SGB XI) bei Ausfall
- Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige
- Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt

Direkt über die Pflegekasse abrechenbar – ohne Papierkram, ohne Vorschuss, ohne zusätzlichen Weg für Sie.

Vom ersten Schritt bis zur spürbaren Entlastung

01

Sie melden sich

So, wie es für Sie am einfachsten passt:
Telefon, WhatsApp, Mail oder Kontaktformular.

Sie erreichen uns direkt – ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten.

Und schreiben Sie uns, melden wir uns zügig zurück.

02

Wir klären alles für Sie

Ob ein Pflegegrad schon vorliegt oder noch nicht,
wir schauen auf Ihre Situation und klären, welche Schritte möglich sind.

Sie müssen sich nicht selbst durch Anträge oder Voraussetzungen kämpfen.
Diesen Weg gehen wir für Sie.

Und sagen Ihnen offen, was Ihnen zusteht – und was nicht.

03

Wir regeln alles im Hintergrund

Ob Antrag, Abstimmung mit der Pflegekasse oder sonstige Formalitäten,
wir sorgen dafür, dass jeder Schritt sauber läuft.

Für Sie entsteht dabei kein zusätzlicher Aufwand.

04

Unterstützung, die wirklich ankommt

Eine passende, geschulte Haushaltshilfe kommt zu Ihnen nach Hause, in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Regelmäßig, verlässlich und so, dass Ihr Alltag spürbar leichter wird.

In vielen Fällen beginnt die Unterstützung schneller, als Sie erwarten.

Weil Entlastung im Alltag kein Zufallstreffer sein sollte.

Es gibt viele Wege zu Unterstützung im Alltag.
Aber nur wenige führen wirklich dorthin, wo Sie es spüren.
Genau dort liegt der Unterschied.

Entlastung, die im Alltag ankommt

Nicht nur geplant. Nicht nur auf dem Papier.

Sondern so umgesetzt, dass Sie es wirklich merken:
weniger Druck, mehr Luft, weniger, was noch an Ihnen hängen bleibt.

Leistungen der Pflegekasse – richtig genutzt

Bei Pflegegrad 1–5 stehen Ihnen diese Wege offen:
– Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
– Verhinderungspflege (§39 SGB XI)
– Umwandlung von Pflegesachleistungen (bis zu 40%)

Wir sorgen dafür, dass diese Leistungen im Alltag auch tatsächlich ankommen.

Keine Standardlösung

Jede Unterstützung wird individuell abgestimmt:
Pflegegrad, Alltag, familiäre Situation.

Ihr Bedarf bestimmt den richtigen Schritt.
Nicht ein starres System.

Erfahrung mit Situationen, die wirklich fordern

Demenz, Alzheimer, Schlaganfall
Autismus, ADHS, FASD
körperliche Einschränkungen, Pflege im Alltag

Unsere Mitarbeitenden wissen, worauf es ankommt –
nicht aus der Theorie, sondern aus dem gelebten Alltag.

Gewachsen aus der Praxis – heute breit aufgestellt

Der Weg begann in Itzehoe (Kreis Steinburg)
heute sind wir in allen 16 Bundesländern unterwegs, auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause –
dorthin, wo Entlastung gebraucht wird.

Strukturen, die den Alltag tragen

Eingearbeitete Mitarbeitende, klare Abläufe, abgestimmte Einsätze.

Und kommt einmal etwas dazwischen, sorgen wir dafür,
dass der Weg weitergeht – so verlässlich, wie es im Alltag eben geht.

500+
Mitarbeitende im Einsatz
16
Unterstützung in 16 Bundesländern
131 € 
monatlich – Entlastungsbetrag (§45b SGB XI)
3.539 €
jährlich – Verhinderungspflege & Ersatzleistungen
Julia S. mit Tochter

Den Pflegegrad für meine Tochter hatten wir schon seit zwei Jahren.

Doch an unserem Alltag hat das nichts geändert.
Ich habe einfach weitergemacht.

Erst als Wolkenfreie Zeit sich um alles gekümmert und die passenden Schritte organisiert hat, wurde mir klar, welcher Weg uns eigentlich offensteht und wie viel Entlastung tatsächlich möglich ist.

Jetzt kommt regelmäßig eine Betreuung von Wolkenfreie Zeit zu uns nach Hause.
So hat meine Tochter jemanden an ihrer Seite,
und ich bekomme endlich wieder ein paar Stunden für mich.

Das verändert unseren Alltag wirklich spürbar.

Julia S., Mutter aus Itzehoe

Haushaltshilfe in Ihrer Region.
Erfahrung, die im Alltag wirklich entlastet.
Seit über 12 Jahren unterstützen wir Familien und Senior:innen dabei,
Unterstützung nicht nur zu organisieren — sondern im Alltag spürbar zu machen.

Viele haben einen Pflegegrad – und trotzdem bleibt im Alltag alles an ihnen hängen.

Wir sorgen dafür, dass Unterstützung nicht nur bewilligt ist,
sondern im Alltag wirklich entlastet.
Mit Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege
für Menschen mit Pflegegrad 1–5 – direkt in Ihrer Region.

Haushaltshilfe in Schleswig-Holstein

Zwischen Westküste und Ostküste:
Wir kommen zu Ihnen nach Hause und übernehmen,
was im Alltag zu viel wird.

Haushaltshilfe, Einkaufen, Wäsche, Begleitung und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5, direkt über die Pflegekasse abrechenbar.

Von Itzehoe bis Flensburg, von Heide bis Lübeck.

Alle 65 Orte anzeigen
AhrensburgAlbersdorfBad BramstedtBad SegebergBargenstedtBrunsbüttelBuchholzBurgBüsumEckernfördeEddelakEdendorfElmshornEutinFahrenkrugFehmarnFlensburgFrestedtFriedrichskoogGardingGeesthachtGrubeHanerau-HademarschenHeideHemmingstedtHennstedtHenstedt-UlzburgHohenlockstedtHohenwestedtHusumItzehoeKaltenkirchenKellinghusenKielKirchbarkauKroppLauenburgLübeckMarneMeldorfNeumünsterNorderstedtOldenburg in HolsteinOstrohePinnebergPlönPreetzQuickbornReinfeldReinbekRendsburgRethwischSchafstedtSchenefeldSchleswigSüderhastedtTellingstedtTorneschUetersenWattenbekWesselnWesterland / SyltWilsterWindbergenWrist

Haushaltshilfe in Hamburg

Mitten im Alltag, mitten im Leben:
Wir entlasten Sie dort, wo es wirklich zählt – bei Ihnen zu Hause.

Ob Altona, Wandsbek oder Eimsbüttel:
Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege,
regelmäßig, verlässlich und spürbar.

Hamburg-AltonaHamburg-BramfeldHamburg-LangenhornHamburg-MitteHamburg-Rahlstedt

Haushaltshilfe in Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Alltag und Pflege zusammenkommen,
wird Unterstützung entscheidend.

Wir helfen zu Hause – mit Haushaltshilfe,
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Für Menschen mit Pflegegrad und Angehörige,
die nicht alles allein tragen wollen.

Alle 58 Orte anzeigen
AbtshagenAnklamBad DoberanBad KleinenBergen auf RügenBoddinBoizenburgBrüelDassowDemminDorf MecklenburgDömitzGadebuschGnoienGörminGreifswaldGrevesmühlenGrimmenGüstrowHagenowInsel PoelKalkhorstKarlshagenKlützKoserowLaageLassanLudwigslustLübowLübstorfMalchinMühlen EichsenNeubrandenburgNeuburgNeuklosterNeustrelitzParchimPasewalkProsekenRehnaRibnitz-DamgartenRostockRövershagenSchlagsdorfSchönbergSchwerinSelmsdorfSternbergStralendorfStralsundSukowTeterowUeckermündeVellahnWaren (Müritz)WismarWolgastZurow

Haushaltshilfe in Niedersachsen

Wenn der Alltag mehr Kraft kostet, als er sollte,
kommen wir zu Ihnen nach Hause.

Unterstützung im Haushalt, bei Besorgungen,
Terminen und im täglichen Ablauf.

Abgerechnet über Entlastungsleistungen (§45b SGB XI)
und Verhinderungspflege (§39 SGB XI).

BergenLüneburgWinsen (Luhe)

Haushaltshilfe in Thüringen

Zuverlässige Unterstützung im Alltag,
direkt dort, wo sie gebraucht wird.

Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung,
Einkaufen und Organisation –
für Menschen mit Pflegegrad 1–5.

Damit Alltag wieder leichter wird.

Alle 23 Orte anzeigen
AltenburgApoldaArnstadtBad LangensalzaBad TennstedtEisenachErfurtGebeseeGeraGothaIlmenauJenaKahlaKölledaMühlhausenNordhausenRudolstadtRastenbergSaalfeldSömmerdaStadtrodaSuhlWeimar

Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Auch außerhalb unserer Kernregionen
organisieren wir Unterstützung im Alltag.

Mit Haushaltshilfe, Seniorenbetreuung,
Familienbetreuung und Entlastungsleistungen
über die Pflegekasse.

Ergänzend zu Schulbegleitung, Kita-Assistenz
und Diabetesassistenz für Familien mit besonderem Bedarf.

Alle 40 Orte anzeigen
Brandenburg:
Fürstenberg / HavelGranseeKyritzNeuruppinPerlebergPrenzlauPritzwalkRheinsbergSchwedt / OderTemplinWittstock / DosseWittenberge
Sachsen:
DresdenLeipzigChemnitzZwickauPlauenFreibergMeißenBautzenGörlitzRiesaPirnaTorgau
Sachsen-Anhalt:
MagdeburgHalle (Saale)Dessau-RoßlauWittenbergBitterfeld-WolfenMerseburgNaumburgWeißenfelsZeitzStendalHalberstadtQuedlinburgWernigerodeBernburgKöthenAschersleben

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen

Haushaltshilfe in Nordrhein-Westfalen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 127 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Hessen

Haushaltshilfe in Hessen:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 37 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz

Haushaltshilfe in Rheinland-Pfalz:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 36 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg

Haushaltshilfe in Baden-Württemberg:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 70 Orte anzeigen

Haushaltshilfe in Bayern

Haushaltshilfe in Bayern:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 97 Orte anzeigen

Weitere Orte in Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein

Haushaltshilfe in weiteren Städten:
Unterstützung zu Hause, abgerechnet über Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege oder Krankenkasse.

Alle 51 Orte anzeigen
Niedersachsen:
Brandenburg:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Mecklenburg-Vorpommern:
Schleswig-Holstein:

FAQ Haushaltshilfe & Pflegekasse

Welche Kosten entstehen bei einer über die Pflegekasse finanzierten Haushaltshilfe?

Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen. Für Familien in Düsseldorf bleibt dabei in aller Regel kein Eigenanteil übrig.

Möglich wird dies über mehrere Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann

Darüber hinaus lässt sich ein Anteil von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Unterstützung im Haushalt oder für Alltagsbegleitung. Diese Möglichkeiten der Kombination sind vielen Familien kaum bekannt, sodass bestehende Ansprüche oft ungenutzt bleiben.

Wir schauen uns Ihre persönliche Lage genau an, zeigen auf, welche Optionen zu Ihnen passen, und kümmern uns um die gesamte Abwicklung. So entsteht für Sie weder ein finanzieller Vorschuss noch Aufwand mit Formularen.

Welcher Pflegegrad wird für die Beantragung einer Haushaltshilfe benötigt?

Schon mit dem Pflegegrad 1 entsteht ein Anspruch auf Unterstützung im täglichen Leben. Konkret bedeutet das:
- bei Pflegegrad 1: der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) in Höhe von 131 € monatlich, der sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen lässt
- ab Pflegegrad 2: zusätzlich die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € pro Jahr
- in Kombination mit ungenutzter Kurzzeitpflege sogar bis zu 3.539 € jährlich

Außerdem können bis zu 40 % der Pflegesachleistungen für Unterstützung im Alltag verwendet werden. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wissen viele Familien nicht genau, welche dieser Leistungen ihnen zustehen und wie sich das Zusammenspiel am besten nutzen lässt.

Genau diese Prüfung nehmen wir Ihnen ab, damit die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen im Alltag ankommt.

Welche Aufgaben kann eine Haushaltshilfe konkret übernehmen?

Im Kern geht es um alles, was den Alltag merklich leichter macht. Dazu zählen unter anderem:
- Reinigung, Wäsche und die laufende Haushaltsführung
- Einkäufe, Besorgungen und kleinere organisatorische Erledigungen
- Begleitung zu Arztbesuchen oder anderen Terminen
- Hilfe bei Tagesstruktur und Orientierung
- Entlastung für Angehörige, die die Pflege übernehmen

Je nach persönlicher Situation sind auch Betreuung und Alltagsbegleitung denkbar, etwa bei Demenz, körperlichen Einschränkungen oder im Familienalltag mit Kindern. Einen starren Leistungskatalog gibt es nicht – vielmehr richtet sich die Unterstützung nach dem tatsächlichen Bedarf, abgestimmt auf Pflegegrad und Lebenssituation.

Häufig sind es gerade die kleinen, wiederkehrenden Aufgaben, die im Alltag am meisten Energie kosten. Genau dort setzen wir mit unserer Unterstützung an.

Wer kümmert sich um den Antrag bei der Pflegekasse?

Diesen Schritt übernehmen wir für Sie. Manche Leistungen, etwa der Entlastungsbetrag, stehen Ihnen bereits von sich aus zu, sobald ein Pflegegrad festgestellt ist.

Trotzdem sind oft weitere Abstimmungen mit der Pflegekasse notwendig, Formulare müssen ausgefüllt und einzelne Details geklärt werden – etwa bei der Verhinderungspflege oder wenn mehrere Leistungen kombiniert werden sollen. Genau diese Aufgaben erledigen wir im Hintergrund für Sie.

Für Sie heißt das: keine unübersichtlichen Formulare, kein Nachtelefonieren bei Behörden und keine Unsicherheit darüber, was als Nächstes zu tun ist. Sie schildern uns Ihre Situation, und wir sorgen dafür, dass die Unterstützung bei Ihnen in Düsseldorf ankommt.

Wie viel Zeit vergeht, bis eine Haushaltshilfe tatsächlich im Einsatz ist?

Meist dauert es nur wenige Tage, bis eine passende Unterstützung organisiert ist. Sobald wir Ihre Situation kennen, stellen wir die Hilfe zusammen, die zu Ihrem Alltag und Ihrem Pflegegrad passt.

Oft geht das schneller, als man zunächst vermutet. Lange Wartezeiten oder umständliche Abläufe gehören bei uns nicht zum Standard – stattdessen erhalten Sie zügig eine Entlastung, die sich im Alltag wirklich bemerkbar macht.

Worin unterscheiden sich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege?

Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung. Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung, gültig für das jeweilige Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.

Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt. Wir erläutern Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Düsseldorf sinnvoll ist, und begleiten Sie dabei, damit die Unterstützung wirklich im Alltag ankommt.

Ein Pflegegrad öffnet einen Weg.
Doch der Anspruch allein bringt Sie darauf noch nicht voran.

Entscheidend ist, dass die Unterstützung tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Genau darum übernehmen wir diesen Weg für Sie.
Ohne Papierkram. Ohne Umwege. Ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen.

Jetzt den ersten Schritt gehen und Unterstützung im Alltag sichern

Haushaltshilfe in Düsseldorf – Ihr Anbieter vor Ort

Düsseldorf liegt in Nordrhein-Westfalen. Wolkenfreie Zeit begleitet Familien in Düsseldorf mit qualifizierten Fachkräften, die die Region kennen – kurze Wege statt ferner Zentrale.

In Düsseldorf entlasten wir Familien und pflegende Angehörige im Haushalt – flexibel, zuverlässig und kurzfristig vermittelt.

Sobald der Bedarf einer Familie in Düsseldorf feststeht, findet die Unterstützung dort statt, wo sie gebraucht wird – zu Hause, aber je nach Leistung auch im Umfeld von Schule oder Kita. Eine feste Bezugsperson begleitet den Alltag, damit Vertrauen entstehen kann und die Abläufe nicht ständig wechseln. Alle Schritte werden eng mit der Familie abgestimmt, sodass die Unterstützung wirklich zum jeweiligen Alltag passt.

Für Familien aus Düsseldorf beginnt der Weg meist mit einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch, in dem die persönliche Situation geklärt wird. Im Anschluss übernehmen wir die Antragstellung bei der zuständigen Kasse sowie die weitere Organisation der Haushaltshilfe. So bleibt der Aufwand für die Familie gering, während die Entlastung zügig im Alltag ankommt.

Finanzierung der Haushaltshilfe in Düsseldorf

Die Haushaltshilfe in Düsseldorf läuft in der Regel über die Pflegekasse (§ 39 bzw. § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V). Wir beraten Familien in Nordrhein-Westfalen, welcher Weg im Einzelfall greift.

Haushaltshilfe auch in Ihrer Nähe

Wolkenfreie Zeit ist in ganz Nordrhein-Westfalen aktiv – auch in Ihrer Nähe:

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in Düsseldorf

Wer übernimmt die Kosten der Haushaltshilfe in Düsseldorf?

In Düsseldorf läuft die Finanzierung meist über die Pflegekasse (§ 39 / § 45b SGB XI) oder die Krankenkasse (§ 38 SGB V), abhängig von der individuellen Situation.

Wie schnell ist eine Haushaltshilfe in Düsseldorf verfügbar?

Wir vermitteln Haushaltshilfen in Düsseldorf kurzfristig und mit persönlichem Ansprechpartner – melden Sie sich, wir klären den Bedarf direkt.

Barrierefreiheit
Schriftgröße