Sobald ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 vorliegt, trägt die Pflegekasse die Kosten für die Haushaltshilfe und weitere entlastende Leistungen. Für Familien in Düsseldorf bleibt dabei in aller Regel kein Eigenanteil übrig.
Möglich wird dies über mehrere Wege:
- den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit derzeit 131 € im Monat
- die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) mit bis zu 1.612 € jährlich
- eine Verbindung mit nicht genutzter Kurzzeitpflege, wodurch sich die Summe auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen kann
Darüber hinaus lässt sich ein Anteil von bis zu 40 % der Pflegesachleistungen umwidmen, etwa für Unterstützung im Haushalt oder für Alltagsbegleitung. Diese Möglichkeiten der Kombination sind vielen Familien kaum bekannt, sodass bestehende Ansprüche oft ungenutzt bleiben.
Wir schauen uns Ihre persönliche Lage genau an, zeigen auf, welche Optionen zu Ihnen passen, und kümmern uns um die gesamte Abwicklung. So entsteht für Sie weder ein finanzieller Vorschuss noch Aufwand mit Formularen.