Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich beispielsweise Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung, bezogen auf das jeweils laufende Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich sinnvoll miteinander verknüpfen, werden in der Praxis aber selten vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen verständlich, was in Ihrer Situation in der Stadt Karlsruhe am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Entlastung im Alltag tatsächlich ankommt.