Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen 131 € im Monat zur Verfügung, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür gibt es bis zu 1.612 € jährlich. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Barsinghausen am meisten Sinn ergibt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.