Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, alltägliche Unterstützung gedacht.
Damit finanzierst du zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht abgerufen wird.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht genutzt, kann sich der Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander kombinieren, werden in der Praxis aber häufig nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Speyer sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.