Wenn regelmäßige Unterstützung im Alltag gebraucht wird, ist der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) die passende Leistung. Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Aktuell stehen 131 € monatlich zur Verfügung, die bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden können.
Fällt hingegen die pflegende Person aus, etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung, kommt die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) zum Einsatz. Hierfür gibt es bis zu 1.612 € pro Jahr, gültig für das laufende Kalenderjahr und verfallend zum 31.12., wenn sie nicht genutzt werden. Bleibt zusätzlich die Kurzzeitpflege ungenutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber selten voll ausgeschöpft. Wir erklären Ihnen verständlich, was für Ihre Situation in Haßfurt sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Entlastung im Alltag wirklich ankommt.