Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, kleine Unterstützung im Alltag gedacht – etwa wenn jeden Monat jemand beim Putzen, Einkaufen oder bei der Alltagsbegleitung hilft. Aktuell liegt er bei 131 € monatlich und lässt sich bis zum 30.06. des Folgejahres ansparen.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen ins Spiel, wenn die pflegende Person selbst mal ausfällt – durch Krankheit, Urlaub oder einfach zur eigenen Erholung.
Dafür stehen bis zu 1.612 € im Jahr bereit, gültig für das jeweilige Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er ungenutzt bleibt.
Wird die Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich dieser Betrag sogar auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, werden in der Praxis aber oft nicht voll ausgeschöpft.
Wir erklären Ihnen in verständlichen Worten, was für Ihre Situation in Vilshofen an der Donau sinnvoll ist, und stellen sicher, dass die Unterstützung im Alltag wirklich ankommt.