Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich etwa Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Er liegt aktuell bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Tragen, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder zur eigenen Erholung.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € jährlich zur Verfügung. Der Betrag bezieht sich auf das jeweilige Kalenderjahr und verfällt zum 31.12., sofern er nicht genutzt wurde.
Wird die Kurzzeitpflege zusätzlich nicht in Anspruch genommen, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € im Jahr erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber häufig nicht vollständig genutzt.
Wir erklären dir verständlich, was für deine Situation in Landau in der Pfalz sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich bei dir ankommt.