Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die kontinuierliche Unterstützung im Alltag gedacht – ohne ihn bleibt vieles liegen, mit ihm lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt dagegen zum Tragen, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen. Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit, gültig für das laufende Kalenderjahr; ungenutzt verfällt der Betrag zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich die Summe auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen ergänzen sich gut, werden in der Praxis aber selten voll ausgenutzt. Wir erklären dir verständlich, was für eure Situation in Kamen am meisten bringt, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag ankommt statt auf dem Papier zu bleiben.