Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige, wiederkehrende Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lassen sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung finanzieren. Er beträgt aktuell 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) kommt zum Einsatz, wenn die pflegende Person zeitweise ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder für eine Erholungspause.
Dafür stehen bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr zur Verfügung. Der Anspruch gilt jeweils für das laufende Jahr und verfällt am 31.12., sofern er nicht genutzt wird.
Wird zusätzlich die Kurzzeitpflege nicht ausgeschöpft, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden in der Praxis aber selten vollständig genutzt.
Wir erklären Ihnen nachvollziehbar, was für Ihre Situation in Herten passt, und sorgen dafür, dass die Unterstützung tatsächlich im Alltag ankommt.