Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die dauerhafte, regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht. Damit lassen sich zum Beispiel Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung finanzieren. Aktuell liegt er bei 131 € im Monat und kann bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.
Anders die Verhinderungspflege (§39 SGB XI): Sie greift, wenn die pflegende Person kurzfristig ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder weil eine Erholungspause nötig ist. Hier stehen bis zu 1.612 € pro Jahr zur Verfügung, bezogen auf das laufende Kalenderjahr; ungenutzte Beträge verfallen zum 31.12. Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege genutzt, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich klug miteinander verbinden, werden in der Praxis jedoch häufig nicht voll ausgeschöpft. Gerne erklären wir Ihnen verständlich, was für Ihre Situation im Kreis Siegen-Wittgenstein sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Unterstützung im Alltag auch tatsächlich ankommt.