Der Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ist für die regelmäßige Unterstützung im Alltag gedacht.
Damit lässt sich Haushaltshilfe, Einkaufshilfe, Alltagsbegleitung oder Betreuung bezahlen. Aktuell sind das 131 € im Monat, ansparbar bis zum 30.06. des Folgejahres.
Die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) greift dann, wenn die pflegende Person selbst ausfällt – wegen Krankheit, Urlaub oder um sich zu erholen.
Hierfür stehen bis zu 1.612 € pro Jahr bereit. Dieser Betrag gilt für das laufende Kalenderjahr und verfällt am 31.12., wenn er nicht genutzt wurde.
Wird zusätzlich keine Kurzzeitpflege beansprucht, kann sich der Betrag auf bis zu 3.539 € jährlich erhöhen.
Beide Leistungen lassen sich gut miteinander verbinden, werden aber in der Praxis oft nicht komplett ausgenutzt.
Wir erklären Ihnen in Erlenbach am Main verständlich, was für Sie sinnvoll ist, und sorgen dafür, dass die Hilfe im Alltag wirklich ankommt.